

Kfz-Gutachten jeglicher Art. Wir helfen ihnen umgehend im Schadensfall
Über 14 Jahren Berufserfahrung in der Kfz-Branche
Ihr Kfz-Gutachterbüro aus Bremen für Gutachten aller Art
Mit über 14 Jahren Erfahrung in der Kfz-Branche habe ich ein breites Wissen aufgebaut und biete umfassende Dienstleistungen an. Mein Angebot reicht von klassischen Unfallgutachten für Pkw über Wertgutachten bis hin zu spezialisierten Gutachten für Sonderaufbauten und Nutzfahrzeuge.
Als Elektrofachkraft für Hochvoltantriebssysteme im Kfz-Bereich und zertifizierte Batteriefachkraft bin ich zudem auf elektrisch betriebene Fahrzeuge spezialisiert. Dazu gehört auch die Bewertung von Fahrzeugbatterien – ein Bereich, der gerade bei E-Fahrzeugen immer wichtiger wird.
Begutachtung & Bewertung von Fahrzeugen
Zu unseren Kunden und Partnern gehören Privatpersonen, Firmen, Autohäuser, Kfz-Meisterwerkstätten, Rechtsanwälte und Versicherungsmakler sowie Fahrschulen, Pflegedienste und Logistkunternehmen. Wir begutachten und bewerten Fahrzeuge in und um Bremen, im Umkreis von 100 Kilometern.
Kostenlose Begutachtung bei unverschuldetem Verkehrsunfall
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall rechnen wir direkt mit der gegnerischen / regulierungspflichtigen Haftpflichtversicherung auf Grundlage einer Abtretungserklärung ab. Ihnen entstehen aus der Begutachtung keine Kosten!
Zertifizierte Elektrofachkraft für HV-Antriebssysteme und Batteriefachkraft
Als zertifizierte EFK für Hochvoltantriebssysteme und Batteriefachkraft biete ich Ihnen umfassende Unterstützung bei der Begutachtung von Schäden an Elektroautos und Hochvoltbatterien.
Ob es sich um Schadenbilder an der Batterie, Unfallursachen oder die Bewertung handelt – ich stehe Ihnen mit Fachwissen und Erfahrung zur Seite. Dabei ermittle ich den Wiederbeschaffungswert, den Restwert und, falls erforderlich, auch die merkantile Wertminderung.
Zertifizierter Sachverständiger (DESAG und DGuSV)
Ich bin zertifizierter Sachverständiger für Kfz-Schäden und Bewertungen und Mitglied im Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband
Dank meiner Zertifizierung durch die DESAG stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Begutachtung und Bewertung von Kraftfahrzeugen zur Verfügung.




Ein zuverlässiger und kompetenter Gutachter! Die Gutachten wurden schnell und professionell erstellt. Sehr empfehlenswert für jedes Kfz-Gutachten in Bremen.
Taner Dönmez
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Das sagen meine Kunden
Ich bin stolz darauf für meine Kunden & Auftraggeber Gutachten aller Art erstellen zu dürfen. Ich bedanke mich vielmals an dieser Stelle für Ihr Vertrauen und möchten gerne Ihre Bewertungen zu mir teilen.
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Ich hatte einen Unfall und brauchte schnell ein Gutachten für mein Auto. Herr Güvener war unglaublich schnell, professionell und freundlich. Er hat sich um alles gekümmert und mir den gesamten Prozess genau erklärt. Absolut empfehlenswert!
Tugba Celik




Sehr professioneller und freundlicher Sachverständiger! Die Begutachtung meines beschädigten Fahrzeugs verlief reibungslos. Besonders gut fand ich die transparente Kommunikation und die schnelle Bearbeitung. Klare Weiterempfehlung
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Marcus Kiefer


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Nach einem Schaden an meinem Elektroauto habe ich Herrn Güvener als Sachverständigen beauftragt. Seine Expertise in Hochvoltantriebssystemen und Batteriebewertung hat mich absolut überzeugt. Er hat nicht nur den Fahrzeugschaden detailliert begutachtet, sondern auch die Batterie auf mögliche Beeinträchtigungen geprüft. Die Beratung war transparent und professionell, und das Gutachten wurde schnell erstellt. Ich kann ihn jedem Besitzer eines Elektrofahrzeugs uneingeschränkt empfehlen!
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Andreas Cordes
Über mich
Mit über 14 Jahren Praxiserfahrung bin ich für Sie als zertifizierter Gutachter für KFZ ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Bereichen.
Kfz-Gutachter Fatih Güvener


Geschäftsführer & Sachverständinger für Kfz-Schäden und Bewertungen DESAG und DGuSV zertifiziert
E-Mail: info@gutachter-guevener.de
Tel.: +49 157 83928090
E-Mail: info@gutachter-guevener.de
Tel.: +49 157 83928090
Ich biete Ihnen folgende Dienste
Begutachtungen bei Ihnen vor Ort
(sollte keine Hebebühne oder andere technische Einrichtung zur Schadenfeststellung notwendig sein)Fehlerdiagnose und Auswertung direkt am Fahrzeug (OBD) zur umfassenden Schadenermittlung
Begutachtung von PKW, LKW, Sonderaufbauten, Fahrrädern und Motorrädern sowie Oldtimern
Direktabrechnung mit der jeweiligen Haftpflichtversicherung
Ermittlung der Merkantilen Wertminderung
Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes
Ermittlung des aktuellen, regionalen Restwertes
Meine Abrechnung erfolgt nach der aktuellen Honorarbefragung des BVSK .
Wozu benötige ich überhaupt den Kfz-Gutachter?
Immer wieder wird die Frage gestellt, wozu man nach einem Verkehrsunfall ein Kfz-Sachverständigenbüro einschalten sollte und ob es nicht ausreicht sich bei der Werkstatt einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Auch die Frage, ob die hoch moderne Elektronik moderner Fahrzeuge nicht schon automatisch den Schadenwert ermittelt steht im Raum.
Einwirkung durch Versicherer verhindern
Immer häufiger wirkt der Versicherer nach einem Kfz-Haftpflichtschaden direkt (manchmal noch am Unfallort) auf den Geschädigten ein und erteilt angebliche Reparaturfreigaben für Schäden (ohne Gutachten), welche weit über der Bagatellschadengrenze von ca. 1.000,00 Euro (manchmal sogar bei über 5.000,00 € oder gar 10.000,00 € liegen).
Unabhängige Gutachten zum Schutz der eigenen Interessen
All dies darf jedoch nicht davon ablenken, dass der Sachverständige in einem Schadenfall eine ganz besondere Funktion hat, die nicht zur Disposition des Versicherers des Schädigers steht. Denn wenn derjenige — der den Unfall reguliert — den Preis festlegt, geschieht dies in keinem Fall unabhängig und zu Gunsten des Geschädigten!








Sicherung des Beweismaterials durch Kfz-Gutachter
Der Kfz Gutachter ist Garant dafür, dass bei einem möglichen, späteren Streit über den Unfallhergang noch eine gutachterliche Beweissicherung möglich ist.
Umfassende Dokumentation im Schadengutachten
Das Schadengutachten ist nicht nur eine bloße Schadenkalkulation, sondern beinhaltet sämtliche relevanten Angaben zum Kraftfahrzeug, sowie Angaben zu Schadenhergang und zum Reparaturweg.
Grundlage für die Abrechnung: Das Schadengutachten
Das Schadengutachten bildet die Grundlage für die Abrechnung insbesondere bei fiktiver Abrechnung (Auszahlung laut Gutachten). Der Geschädigte hat hier Anspruch auf Erstattung aller erforderlicher Kosten, die letztlich nur durch ein Gutachten vollständig ermittelt werden können.
Ermittlung von Reparaturkosten und Wertminderungen im Gutachten
Im unabhängigen Schadengutachten werden neben den Reparaturkosten auch die merkantile Wertminderung, ggf. Abzüge für Wertverbesserungen, der Wiederbeschaffungswert sowie der regionale Restwert ermittelt.
Recht auf unabhängige Sachverständige laut Rechtsprechung
Nach der aktuellen Rechtsprechung hat der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, ein unabhängiges Gutachterbüro seines Vertrauens hinzuzuziehen, um auszuschließen, dass er gegenüber dem regulierungspflichtigen Versicherer Nachteile erleidet. Das Recht auf Hinzuziehung der unabhängigen Sachverständigen gilt auch dann, wenn der Versicherer ausdrücklich darauf verweist, dass er dies nicht wünscht.
Erfolgreiche Gegenwehr gegen Abzüge durch Gutachten
Es gibt kaum einen Schadenfall, in dem es im Rahmen der Regulierung nicht zu Abzügen / Kürzungen kommt. Nur wenn zuvor ein Gutachten erstellt wurde, ist es möglich, sich gegen die Abzüge zur Wehr zu setzen.
Notwendigkeit von Schadengutachten bei komplexen Schäden
Hochkomplexe Karosserietechnik, Fahrzeugelektronik sowie modernste Werkstoffe wie Carbon und ultrahochfester Stahl führen dazu, dass der Umfang eines Unfallschadens nicht mehr direkt nach Schadeneintritt erkannt wird. Erst ein Gutachter veranlasst die notwendigen Untersuchungsmaßnahmen – wie beispielsweise die Fehlerdiagnose, eine Achs- und oder Karosserievermessung. Schon aus Gründen der Verkehrssicherheit ist geboten, nach einem Verkehrsunfall ein Schadengutachten erstellen zu lassen.
Bewertung von Vorschäden und Fahrzeugzustand im Gutachten
Im Gutachten nimmt der Gutachter dann explizit Stellung zu reparierten oder unreparierten Vorschäden, zum Fahrzeugzustand und zur dokumentierten Laufleistung.
Unabhängige Schadensermittlung statt Vorgaben des Schädigers
Es ergibt selten Sinn, sich auf die Vorgaben des Schädigers einzulassen. Der Schädiger sollte nicht auch noch die Höhe des Schadens ermitteln, für die er selbst einzutreten hat. Aus diesem Grund werden die Kosten für das Gutachten durch den Unfallverursacher getragen, soweit nicht ersichtlich ein Bagatellschaden vorliegt, der derzeit mit etwa 1.000,00 Euro beziffert wird. Bei modernen Fahrzeugen dürfte in der Regel ein sogenannter Bagatellschaden ausgeschlossen sein.
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